Behandlungskosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Der Rechnungsbetrag muss unabhängig von einer evtl. Kostenübernahme der Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen werden. Für eine Stunde können Sie mit 60,- € rechnen. Entsprechend dem Aufwand für Untersuchungen und Behandlungen kann dieser Betrag auch höher ausfallen. Für ihren ersten Termin planen sie bitte ca. 1,5 Stunden ein. Bei Folgeterminen sollten Sie mit ca. 1 Stunde Behandlungsdauer rechnen. Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse nach, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind, zudem sind in den verschiedenen Tarifen die erstattungsfähigen Therapieformen festgelegt, welche von den Kassen sehr unterschiedlich bewertet werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie Termine nur in dringenden Fällen verschieben oder absagen. Vereinbarte Termine die ohne Absage nicht wahrgenommen werden, stelle ich mit 50% der üblichen Gebühr in Rechnung. Der Eingang der Absage wird bis 24 Stunden vor Termin berücksichtigt, die Nachricht auf dem Anrufbeantworter gilt ebenfalls.